Sobald die behandelnden Ärzt:innen eine lebensverkürzende Erkrankung bescheinigen. Es muss nicht akut werden, damit Sie sich melden. Im Gegenteil: lieber früh.
Sobald die behandelnden Ärzt:innen eine lebensverkürzende Erkrankung bescheinigen. Es muss nicht akut werden, damit Sie sich melden. Im Gegenteil: lieber früh.